Beurkundung in fremder Sprache/Notarisation in a foreign language


Auch im Notariat nimmt die Bedeutung des internationalen Rechtsverkehrs ständig zu. Deutsche erwerben im Ausland Immobilien (Ferien- oder Geschäftshäuser) oder gründen Firmen. Ausländische Firmen oder ausländische Bürger investieren in Deutschland. Auch familienrechtliche Beziehungen werden immer internationaler: Heirat von ausländischen Ehepartner, Adoption ausländischer Kinder u.ä.

Derartige Urkunden müssen oft in einer fremden Sprache errichtet werden, damit sie im Ausland z.B. im dortigen Grundbuch oder Handelsregister eingetragen werden können. Häufig wünschen die Parteien, dass Gesellschaftsverträge mit ausländischen Partnern in Englisch errichtet werden.

Unser Notariat kann für Sie Urkunden in englischer, französischer oder spanischer Sprache
errichten. Auch bei den notwendigen Formalitäten, wie z.B. Apostille oder Legalisation, helfen wir Ihnen.


Notare Prof. Dr. Peter Limmer & Dr. Wolfgang Friederich
Marktplatz 24
97070 Würzburg

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