Unser Service:
Beratung:
Ihre Notare und deren Sachbearbeiter sind gerne bereit, Sie jederzeit umfassend zu beraten. Beachten Sie, dass Notare juristische Spezialisten in folgenden Bereichen sind:
Immobilienrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschafts- und Unternehmensrecht, und zwar auch mit Bezügen zum ausländischen und internationalem Recht. Darüber hinaus ist Ihr Notar auch gerne behilflich bei anderen Rechtsfragen.
Beurkundung:
Der Gesetzgeber hat bei wichtigen Rechtsgeschäften die Beurkundung vorgeschrieben, z.B. Immobilienkauf, Ehevertrag, Erbvertrag, Gründung einer Kapitalgesellschaft etc. Darüber hinaus können Sie selbstverständlich auch Rechtsgeschäfte, die formlos gültig wären, beurkunden. Dies hat den Vorteil, dass Sie bei der Beurkundung umfassend rechtlich beraten werden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Darüber hinaus hat die notarielle Urkunde einen wesentlich höheren Beweiswert gegenüber der Schriftform und kann sofort vollstreckbar gestaltet werden. Aus der notariellen Urkunde kann daher ohne weiteres Gerichtsverfahren die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Bei wichtigen Rechtsgeschäften bietet sich daher eine notarielle Beurkundung an, um diese Vorteile auszunutzen.
Beglaubigung:
Ihr Notar beglaubigt Abschriften oder Ihre Unterschrift. Bei verschiedenen Verfahren ist die notarielle Beglaubigung im Gesetz vorgesehen, z.B. Anmeldungen zum Handelsregister, Anträge im Grundbuchverfahren etc. Die Beglaubigung garantiert die Echtheit der Unterschrift und die Identität des Ausstellers. Derjenige, der ein beglaubigtes Dokument erhält, kann sich daher darauf verlassen, dass die Unterschrift von der Person stammt, die als Aussteller genannt ist. Deshalb finden Beglaubigungen über die genannten Registerverfahren Anwendung, z.B. auch im grenzüberschreitenden, internationalen Rechtsverkehr.
Streitschlichtung:
Seit 2001 sind bayerische Notare Kraft Gesetzes befugt, bei Streitigkeiten zu schlichten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die notarielle Streitschlichtung sogar Voraussetzung für die Durchführung eines Gerichtsprozesses. Darüber hinaus ist Ihr Notar aufgrund seiner unparteilichen und neutralen Stellung und seiner Erfahrungen bei der Vertragsgestaltung und Beurkundung in der Lage, zwischen Parteien, bei denen sich ein Streit entwickelt hat, einen sachgerechten Vermittlungsvorschlag zu entwickeln, der beiden Parteien Rechnung trägt. Auf diese Weise können zeitintensive und kostenaufwendige Prozesse beigelegt werden. Die Streitschlichtung setzt natürlich voraus, dass die Parteien zu Verhandlungen bereit sind.
Sonstige Tätigkeiten:
Ihr Notar hat darüber hinaus eine Vielzahl von weiteren Aufgaben:
Notare sind zuständig für Erbscheinsbeurkundungen. Soll nach dem Tod eines Menschen die Erbschaft festgestellt werden, so bedarf es eines Erbscheines, der vom Nachlassgericht erteilt wird. Der Notar kann diesen Erbschein durch einen so genannten Erbscheinsantrag vorbereiten. Sie ersparen sich hierdurch den Gang zum Nachlassgericht.
Ihr Notar kann auf Ihren Antrag für Sie wichtige Tatsachen bescheinigen, indem er über von ihm wahrgenommene Tatsachen eine notarielle Urkunde errichten kann. Diese so genannte Tatsachenbescheinigung hat einen besonderen Beweiswert, der in späteren Gerichtsverfahren die Beweissituation für Sie deutlich verbessert.
Haben Sie ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen (z.B. Musikstück, Erfindung eines Gesellschaftsspiels, Entwicklung eines Computerprogramms oder sind Sie Autor eines Romans), dann kann eine so genannte notarielle Prioritätsfeststellung Sie vor dem Verlust Ihres Urheberrechtes schützen. Dies ist besonders dann notwendig, wenn Sie mit Ihrem Werk an Dritte herantreten wollen, bei denen Sie sich nicht sicher sein können, dass Ihre Ideen nicht vielleicht unberechtigt kopiert werden. Die notarielle Prioritätsfeststellung weist nach, dass sie der erste waren, der die Idee hatte, und damit Urheberrechtsschutz genießt.