Scheidungsvereinbarung - eine friedliche und kostengünstige Alternative !


Scheiden tut nicht nur weh, sondern kann auch sehr teuer werden. Besonders wenn sich die Eheleute erbittert um den Kühlschrank, die Konten und die Kinder streiten. Viele Ehepartner wissen nicht, daß eine Scheidung auch kostengünstig sein kann, nämlich wenn ein Notar eingeschaltet und eine Scheidungsvereinbarung getroffen wird. Während eine Scheidung mit zwei Anwälten im Normalfall schnell 8.000,-- € kosten kann, ist eine einvernehmliche Trennung mit der Hilfe eines Notars wesentlich billiger möglich. Insofern lohnt es sich, wenn die scheidungswilligen Ehepartner den Notar aufsuchen und mit diesem die Möglichkeit einer einverständlichen Scheidung erörtern.

Voraussetzung für eine einverständliche Scheidung ist allerdings, daß die Eheleute zu einer „friedlichen“ Lösung bereit sind und die wichtigsten Fragen der Scheidung ohne gerichtliche Hilfe regeln lassen wollen.

Eine einverständliche „billige“ Scheidung setzt eine Vereinbarung über die Scheidungsfolgen voraus, in der zumindest folgende Punkte geregelt werden müssen:

  1.    Gegenseitige Einwilligung der Ehepartner in die Scheidung
  2.    Unterhaltszahlung und das Sorgerecht für gemeinsame Kinder
  3.    Gegenseitige Unterhaltsansprüche der Ehepartner
  4.    Künftige Benutzung der ehelichen Wohnung
  5.    Verteilung des Hausrates

Zusätzlich lassen sich im Rahmen der notariellen Scheidungsvereinbarung – kostengünstig – weitere Fragen regeln, wie z. B.

  •    Zugewinnausgleich
  •    Vermögensverteilung
  •    Verteilung künftiger Rentenansprüche (Versorgungsausgleich)
  •    Erbrechtliche Fragen
  •    Tilgung gemeinsamer Schulden.

Durch jede Regelung, die in der Scheidungsvereinbarung getroffen wird, wird das gerichtliche Scheidungsverfahren vereinfacht und verkürzt. Wollen sich die Ehepartner möglichst rasch nach dem 1-jährigen, obligatorischen Trennungsjahr scheiden lassen, haben sie nach Abschluß einer notariellen Scheidungsvereinbarung die Möglichkeit, sich in einem vereinfachten, gerichtlichen Verfahren gemeinsam nur noch durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Demgegenüber muß sich bei einer streitigen Ehescheidung jeder Ehepartner durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Auch bei der einverständlichen Scheidung achtet der Notar darauf, daß keine Partei übervorteilt wird: Der Notar ist aufgrund seines öffentlichen Amtes zu strikter Neutralität verpflichtet und hat darauf zu achten, daß die Interessen beider Ehepartner ausreichend berücksichtigt werden.

Seine Aufgabe kann der Notar allerdings nur dann erfüllen, wenn er umfassend über die Verhältnisse der Eheleute informiert wird. Voraussetzung dafür ist ein offenes Gespräch. Die Schweigepflicht des Notars garantiert dabei absolute Vertraulichkeit.

Die einvernehmliche Scheidung spart daher nicht nur Geld, sondern auch Nerven. Besonders wenn Kinder vorhanden sind, ist ein vernünftiges Verhältnis der Ehepartner auch weiterhin für alle Beteiligten notwendig. Dies läßt sich nur im Rahmen einer einvernehmlichen Regelung erzielen.


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